Normen und Nachweise in der Sicherheitstechnik richtig lesen
In Produktbeschreibungen, Angeboten und Vergleichstabellen stehen Normen, Grade und Zertifikate oft nebeneinander, als wären sie dasselbe. Sie sind es nicht. Wer eine Angabe bewerten will, muss drei Fragen trennen: Worauf bezieht sie sich, wer hat sie geprüft und in welchem Geltungsbereich gilt sie? Dieser Beitrag ordnet die gängigen Begriffe ein.
Konform, geprüft, zertifiziert – drei verschiedene Aussagen
„Konform“ oder „entspricht“ bedeutet, dass ein Produkt die Anforderungen einer Norm nach Angabe des Herstellers erfüllt. „Zertifiziert“ ist dagegen eine Aussage über ein Prüfverfahren einer benannten Stelle und setzt ein vorliegendes Zertifikat voraus.
Ohne dieses Dokument ist „zertifiziert“ eine unbelegte Behauptung. Belastbar wird eine Angabe erst durch Zertifikatsnummer, Prüfstelle, Gültigkeit und Geltungsbereich. Fehlen diese Angaben, bleibt es bei einer Herstellerangabe – was zulässig ist, solange es auch so benannt wird.
Eine Zertifizierung ist dabei kein Qualitätsurteil über das einzelne Produkt oder die einzelne Anlage. Sie belegt die Übereinstimmung mit einem festgelegten Prüfmaßstab und macht Angebote dadurch vergleichbar – genau darin liegt ihr Nutzen für Versicherer und Ausschreibungen.
EN 50131 und die Gradeinteilung
EN 50131 ist die europäische Normenreihe für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Sie beschreibt unter anderem Sicherungsgrade, die ein Anforderungsprofil beschreiben, gegen das eine Anlage ausgelegt oder geprüft wird. Welcher Grad im Einzelfall angemessen ist, ergibt sich aus der Risikobetrachtung für das konkrete Objekt.
Ein Grad ist keine Marke und kein Gütesiegel. Er sagt aus, gegen welches Anforderungsprofil geprüft oder ausgelegt wurde. Die korrekte Formulierung lautet deshalb „konform nach EN 50131 Grad 2″ oder „EN 50131 Grad 2 laut Herstellerangabe“ – nicht „EN 50131 Grad 2 zertifiziert“, solange kein Anlagenzertifikat vorliegt.
Produktnorm und Anwendungsnorm am Beispiel Rauchwarnmelder
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen Produkt- und Anwendungsnorm. DIN EN 14604 betrifft den Rauchwarnmelder als Produkt. DIN 14676 beschreibt dagegen Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung im jeweiligen Anwendungsbereich.
Eine Anwendungsnorm ist damit kein Produktzertifikat, und ein normgerechtes Produkt ist noch keine normgerechte Installation. Für ein konkretes Modell sind Leistungserklärung, CE-Unterlagen und gegebenenfalls Prüf- oder Eignungsnachweise mit eindeutiger Produktbezeichnung maßgeblich. Ähnlich verhält es sich bei Handfeuermeldern: Eine Übereinstimmung mit DIN EN 54-11 darf nur für eine konkret geprüfte Ausführung und mit passendem Nachweis angegeben werden.
VdS-Anerkennungen: Geltungsbereich beachten
VdS prüft konkrete Produkte, Systeme und Einrichtungen nach benannten Richtlinien. Eine allgemeine Marken- oder Preisangabe beweist keine Anerkennung. Zertifikatsnummer, Klasse, Gültigkeit und Geltungsbereich lassen sich über die VdS-Produktzertifizierung prüfen.
Entscheidend ist die Ebene: Die Anerkennung einer Notruf- und Serviceleitstelle ist kein Produkt-, Anlagen- oder Errichterzertifikat. Wird eine Leitstelle als anerkannt bezeichnet, gilt diese Aussage ausschließlich für die Leitstelle und ihr Personal, nicht für die daran angeschlossene Technik. Die Notruf- und Serviceleitstelle der Stadtritter GmbH in Potsdam ist nach VdS 3138 sowie nach ISO 9001 zertifiziert; die dort eingesetzten NSL-Fachkräfte sind entsprechend VdS-zertifiziert.
Komponente ist nicht Gesamtsystem
Eine Zertifizierung einzelner Komponenten zertifiziert nicht automatisch das Gesamtsystem. Wer eine geprüfte Zentrale mit ungeprüften Meldern, einem beliebigen Übertragungsweg und einer improvisierten Montage kombiniert, betreibt keine geprüfte Anlage.
Das gilt in beide Richtungen: Auch eine sehr gute Anlage verliert ihre Wirkung, wenn Alarmweg, Maßnahmenplan und Wartung nicht dazu passen. Die Reaktion erfolgt nach dem hinterlegten Maßnahmenplan. Rettungs-, Heil- oder Eintreffzeitgarantien werden nicht zugesagt.
Was in einem belastbaren Nachweis steht
- eindeutige Produktbezeichnung einschließlich Version
- Name der Prüfstelle oder ausstellenden Organisation
- Zertifikats- oder Prüfnummer
- Gültigkeitszeitraum
- ausgewiesener Geltungsbereich – Produkt, Anlage, Einrichtung oder Personal
- Bezug zur genannten Norm oder Richtlinie in der geltenden Fassung
Fazit
Normangaben sind nützlich, wenn sie präzise gelesen werden. Drei Regeln helfen dabei: Ein Grad ist kein Zertifikat, eine Anwendungsnorm ist keine Produktprüfung, und die Anerkennung einer Einrichtung überträgt sich nicht auf die daran angeschlossene Technik. Norm-, CE-, VdS- oder andere Prüfhinweise gelten nur in ihrem ausgewiesenen Umfang; verbindlich sind Angebot, freigegebene Unterlagen und Vertrag.
Dieser Beitrag ersetzt keine Fachplanung, Rechts-, Brandschutz- oder Versicherungsberatung.
Hinweis: Alarmexperte.de ist ein redaktionelles Projekt der Stadtritter GmbH. Beratungsanfragen über dieses Formular gehen an Stadtritter.
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